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Unsere Richtlinien

Das Ziel unserer Richtlinien ist es, eine klare Anleitung dafür zu bieten, was wir tun, warum wir es tun und wie Sie mögliche Probleme lösen können.

 

Unsere Richtlinien bestehen aus den folgenden Bereichen.

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  1. Definitionen und Begriffe

  2. Die Berater

  3. Beratung und Mediation

  4. Vertraulichkeit und Datenschutz

  5. Preise und Kosten

  6. Ausschluss der Haftung

  7. Recht und Gerichtsbarkeit

  8. Verspätungsregelungen

  9. Benutzervereinbarung

  10. Fallschließung

  11. Online-Video-Beratungen

Definitions
Advisor

Unsere Politik im Detail

Definitionen und Begriffe
Die folgenden Wörter und Begriffe sind in diesem Dokument wie folgt zu verstehen:

"Sitzung": Die Sitzung für die Beratung/Mediation
"Die Parteien":
Die Klienten, die eine Beratung oder Mediation ersuchen
"Partei": Eine der beiden (oder mehr) Klienten
"Streitfall": Die zur Beratung/Mediation vorgelegte(n) Frage(n)

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Die Berater

1. Der Islamic Council Germany ist eine Tochtergesellschaft des Islamic Council of Europe. Alle Berater, die den Parteien im Streitfall zur Verfügung gestellt werden, sind vom Islamic Council of Europe gestellt.

2. Der Berater wird das Dokument "A to Z of Advice" bei der Durchführung des Beratungsprozesses befolgen.

3. Weder der Berater noch ein Angestellter oder Partner des Islamic Council of Europe werden im Zusammenhang mit dem Streitfall für eine der Parteien tätig.

4. Die Parteien erkennen an, dass weder der Berater noch der Islamic Council of Europe im Zusammenhang mit der Streitfall als Vertreter der Parteien handeln. Weder der Berater noch der Islamic Council of Europe bieten den Parteien Rechtsberatung an. Äußerungen des Beraters während des Beratungsverfahrens sind nicht als Rechtsberatung im Sinne des Rechtssystems des Vereinigten Königreichs zu verstehen.

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Beratung and Mediation

5. Alle Beratungen werden vom Berater des Islamic Council of Europe mit beiden Parteien zum vereinbarten Zeitpunkt und Datum durchgeführt. Die Sitzung beginnt zu dem von den Parteien vereinbarten Zeitpunkt und dauert maximal eine Stunde, sofern sie nicht von einer Partei oder dem Berater beendet wird.

6. Die Aufzeichnungen der Sitzungen durch den Berater werden ausschließlich zu Verwaltungszwecken aufbewahrt.

7. Jede Partei kann jederzeit von der Dienstleistung zurücktreten, woraufhin die Beratung beendet wird.

8. Der Islamic Council of Europe übernimmt keine Fälle, die derzeit anderweitig bearbeitet werden. Sollte sich nach Übernahme eines Falles herausstellen, dass die Angelegenheit bereits anderweitig bearbeitet wird, hat der Islamic Council of Europe das Recht, den Fall mit sofortiger Wirkung zu schließen.

9. Beschwerden in Bezug auf Fälle werden nur per E-Mail und nicht per Telefon besprochen und bearbeitet.

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Vertraulichkeit und Datenschutz

10. Die Beratung ist unparteiisch und vertraulich. Der Berater, der Islamic Council of Europe und beide Parteien behandeln die Einzelheiten der Beratung streng vertraulich, es sei denn, alle Parteien haben dem zugestimmt. Dazu gehören:

a. Die Tatsache, dass die Sitzung stattfinden soll oder stattgefunden hat;

b. Alle Informationen oder Dokumente (ob mündlich, schriftlich oder anderweitig zur Verfügung gestellt), die der Berater oder die Parteien im Verlauf der Sitzung (oder als Teil einer Offenlegung oder Vorlage im Rahmen dieser Vereinbarung vor der Sitzung) erhalten haben;

c. Das Ergebnis der Sitzung, einschließlich der Bedingungen eines Vergleichs oder der Tatsache, dass die Sitzung die Streitigkeit beigelegt oder nicht beigelegt hat.

11. Der Berater und der Islamic Council of Europe behandeln ferner alle Informationen, die von einer der Parteien in einer nichtöffentlichen Sitzung (d. h. einer Sitzung, bei der nicht alle Parteien anwesend sind) übermittelt werden, streng vertraulich und geben sie nicht an eine andere Partei weiter (es sei denn, sie sind dazu ermächtigt). Wobei diese Bedingungen jedoch einer Offenlegung nicht entgegenstehen:

a. Durch die Parteien gegenüber einem zuständigen Gericht, das mit dem Streitfall befasst ist oder befasst wird, die Tatsache, dass die Sitzung stattfinden soll oder stattgefunden hat;

b. Von den Parteien an ein zuständiges Gericht (oder einen Schiedsrichter), das mit der Streitigkeit befasst ist oder wird, alle Dokumente, die sie im Laufe der Sitzung (oder als Teil einer Offenlegung oder Vorlage gemäß diesen Bedingungen vor der Sitzung) erhalten haben und die in einem solchen Verfahren auf jeden Fall offengelegt werden müssten;

c. Von den Parteien in Verfahren zur Durchsetzung der Bedingungen eines in der Sitzung erzielten Vergleichs vor einem zuständigen Gericht über die Bedingungen des erzielten Vergleichs;

d. Durch eine der Parteien oder durch den Berater oder den Islamic Council gegenüber der zuständigen Behörde oder Person, soweit sie gesetzlich zu einer solchen Offenlegung verpflichtet sind;

e. Durch eine der Parteien oder den Berater oder den Islamic Council gegenüber der zuständigen Behörde oder Person, sofern sie berechtigterweise davon ausgehen, dass sie dem Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sind, wenn sie eine solche Offenlegung nicht vornehmen;

f. durch eine der Parteien oder den Berater oder den Islamischen Rat von Europa an die zuständige Behörde oder Person, sofern sie der begründeten Auffassung sind, dass eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person besteht, wenn die betreffenden Informationen nicht offengelegt werden;

g. von den Parteien zum Zwecke der Einholung rechtlicher, beruflicher oder medizinischer Beratung oder Versicherung an einen Berater, Versicherer oder Versicherungsmakler, der seinerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet ist.

12. Die Parteien werden weder den Berater noch einen Mitarbeiter oder Partner des Islamic Council of Europe als Zeugen, Berater, Schiedsrichter oder Sachverständigen in Prozessen, Rechtsstreitigkeiten oder in anderen Verfahren, die sich im Zusammenhang mit der Streitigkeit oder aus der Beratung in der Sitzung ergeben, aufrufen.


Preise und Kosten

13. Die Sitzungsgebühren richten sich nach den vom Islamic Council of Europe veröffentlichten Gebührensätzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und sind von den Parteien vor Beginn der Sitzung zu zahlen.
14. Jede der Parteien trägt ihre eigenen Kosten und Auslagen für die Teilnahme an der Sitzung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
15. Wird die Sitzung bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Sitzungstermin abgesagt, fallen keine Gebühren an. Bei einer Stornierung zwischen 1 und 3 Wochen vor dem vereinbarten Sitzungstermin werden 30 % der Sitzungsgebühr berechnet. Wird die Sitzung innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin abgesagt, wird eine Gebühr von 50 % fällig. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor dem Sitzungstermin wird eine Gebühr von 100% fällig. Dies gilt unabhängig davon, wann die Sitzung gebucht wurde.
16. Um Zweifel auszuschließen, soll nichts in dieser Vereinbarung die Fähigkeit eines Gerichts oder Tribunals, das mit dem Streitfall befasst ist oder wird, ein Urteil über die mit der Sitzung verbundenen Kosten zu fällen, einschränken.
17. Die Partei, die den Fall vorbringt, ist für die Zahlung der Gebühren verantwortlich.
18. Möchte eine Partei ihren Fall zurückziehen, so wird eine Teilerstattung auf der Grundlage des Arbeitsaufwands für den jeweiligen Fall gewährt.
19. Erstattungen werden auf die ursprüngliche Zahlungsmethode zurücküberwiesen und können bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen.

20. Falls eine Rückerstattung auf die ursprüngliche Zahlungsmethode nicht möglich ist (aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen), werden alternative Zahlungsdetails (normalerweise Banküberweisung) angefordert.
21. Im Falle einer Zahlung des Islamic Council of European eine Partei kann die Zahlung nur direkt an die Partei erfolgen.
22. Wenn in einem Fall zusätzliche oder weitere Tätigkeiten erforderlich sind, wird zuvor ein Kostenvoranschlag erstellt. Erst wenn die zusätzlichen Gebühren vollständig bezahlt sind, wird die Arbeit an dem Fall wieder aufgenommen.
23. Der Council behält sich das Recht vor, jede Gebühr zu erheben, die er je nach Art und Komplexität des Falles für angemessen hält.

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Ausschluss der Haftung

24. Die Parteien erkennen an, dass der Berater bei dem Versuch, eine Beilegung der Streitigkeit zu erleichtern, seine persönliche Erfahrung, sein Können, sein Urteilsvermögen und seine Intuition einsetzen wird. Die Parteien erkennen ferner an, dass aufgrund der Verpflichtung des Beraters gemäß Klausel 10 dieser Bedingungen, die von jeder der Parteien in einer privaten Sitzung während der Sitzung gelieferten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an die andere Partei weiterzugeben, keine der Parteien die vollständigen Umstände kennen wird, unter denen der Berater seine Fähigkeiten, sein Urteilsvermögen und seine Intuition einsetzt, und dass der Berater durch Klausel 10 daran gehindert wird, diese offenzulegen. Dementsprechend haften weder der Berater noch der Islamic Council of Europe gegenüber den Parteien für Handlungen oder Unterlassungen bei den vom Berater oder vom Islamic Council of Europe gemäß diesen Bedingungen erbrachten Dienstleistungen, es sei denn, diese Handlungen oder Unterlassungen erfolgten in böser Absicht.
 

Recht und Gerichtsbarkeit

25. Diese Bedingungen sind in Übereinstimmung mit dem Recht von England und Wales auszulegen, und die Parteien unterwerfen sich hiermit der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von England und Wales.

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Verspätungsregelungen

26. Kommt eine Vertragspartei zu spät zu ihrem Termin, kann ihr Platz ersatzlos gestrichen werden, und es wird keine Rückerstattung gewährt.

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Benutzervereinbarung
27. Die Angaben der Partei können verwendet werden, um sie über unsere Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Zur Abmeldung genügt eine E-Mail an privacy@ICeurope.org.
28. Die Daten der Partei werden nicht an andere Parteien weitergegeben.

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Fallschließung

29. Eine Inaktivität der Parteien von 3 Monaten führt zur automatischen Schließung eines Falles.

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Online-Video Beratungen

30. Alle Beratungen/Termine beim Islamic Council Germanywerden online durchgeführt. 
31. Online-Videoberatungen müssen, über die vom Council angegebene Plattform durchgeführt werden. Die Parteien müssen Zoom verwenden und erhalten den Link für die Beratung vorher per E-Mail.
32. Die Konsultationen können zu Schulungs- und Qualitätssicherungszwecken aufgezeichnet werden.
33. Die Parteien werden gebeten, die Videokonsultation wie eine persönliche Konsultation zu behandeln, indem sie sich angemessen verhalten und eine islamische Kleiderordnung einhalten.
34. Die Parteien werden gebeten, eine geeignete Umgebung für die Videokonsultation zu schaffen - einen privaten Raum ohne Ablenkung
35. Den Parteien ist es nicht gestattet, die Konsultation in irgendeiner Weise aufzuzeichnen
36. Halten sich die Parteien nicht an die oben genannten Richtlinien, hat der Council das Recht, die Beratung abzusagen, ohne dass eine Rückerstattung erfolgt.

Advice & Judgment
Confidentiality
Fees & Expenses
Exclusion of Liability
Law & Jurisdiction
Late policy
User agreement
Case closure
Online Vide Consultation

Islamic Council Germany  - www.icgermany.de

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